Häufig gestellte Fragen

Beteiligt sich die Berufsgenossenschaft ETEM an den Kosten?

Die meisten Aktionsmedien werden per Versand leihweise zur Verfügung gestellt und müssen durch einen Verantwortlichen im Mitgliedsunternehmen betreut werden. In diesem Fall übernimmt die BG ETEM die Kosten für den Versand und die Abholung in vollem Umfang.

Sofern zusätzliche Kosten entstehen, zum Beispiel bei Inanspruchnahme eines externen Dienstleisters, beteiligt sich die BG ETEM anteilig an den Kosten. Hierfür ist vorab beim Dienstleister ein Angebot über die Gesamtkosten einzuholen und die Bezuschussung bei der BG ETEM zu beantragen (aktionsmedien@bgetem.de).

Wie hoch ist die Kostenbeteiligung bei kostenpflichtigen Aktionsmedien?

Die Kostenbeteiligung beträgt 50 % bis max. 500 Euro (1 x jährlich/Unternehmen) und ist vorab schriftlich bei der BG ETEM zu beantragen (aktionsmedien@bgetem.de).

Nach Durchführung der Aktion tritt das ausleihende Unternehmen zunächst in Vorkasse und begleicht die Rechnung des Dienstleisters. Anschließend ist der Beleg über die beglichene Gesamtsumme mit Angabe einer gültigen Bankverbindung bei der BG ETEM einzureichen. Durch die BG ETEM erfolgt dann eine anteilige Rückerstattung.

Von wem wird bei kostenpflichtigen Aktionsmedien die Rechnung gestellt?

Die Rechnungslegung erfolgt durch den jeweiligen Dienstleister, bei dem das Unternehmen das Aktionsmedium gebucht hat.

Bei einer Buchungsanfrage wird vom Dienstleister ein individuelles Angebot erstellt, welches angenommen oder auch abgelehnt werden kann. Die Buchungsanfrage selbst stellt noch keine verbindliche Buchung dar.

Bei den Aktionsmedien der BG RCI fällt zusätzlich zu den Kosten des Dienstleisters eine Nutzungspauschale an (bei der BG RCI zu erfragen). Die BG ETEM beteiligt sich anteilig an den anfallenden Kosten.

Wie erfolgt die Anlieferung und Abholung (bei nicht kostenpflichtigen Aktionsmedien)?

Bei der Buchung eines Aktionsmediums ist die Liefer- und Abholadresse sowie ein Ansprechpartner anzugeben. Ein Mitarbeiter der Firma Projektservice Schwan setzt sich vorab mit dem Ansprechpartner in Verbindung und nennt die Liefer- und Abholzeiten. Die Lieferung erfolgt in der Regel einen Tag vor Veranstaltungsbeginn, die Abholung einen Tag nach Veranstaltungsende.

Von welchem Dienstleister werden die (nicht kostenpflichtigen) Aktionsmedien geliefert?

Die Aktionsmedien werden von der Spedition GO! an die bei der Buchung angegebene Adresse geliefert und abgeholt.

Die Aktionsmedien werden von der Firma Schwan Projektservice vor dem Versand auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit überprüft. Sollten bei Anlieferung dennoch Teile fehlen oder ein technischer Defekt vorliegen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (aktionsmedien@bgetem.de).

Für die Abholung sind die Aktionsmedien durch das ausleihende Unternehmen ordnungsgemäß zu verpacken und bereitzustellen.

Wie lange dürfen Aktionsmedien am Stück ausgeliehen werden?

Die Leihdauer der Aktionsmedien sollte drei Wochen nicht überschreiten. Werden Aktionsmedien darüber hinaus benötigt, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (aktionsmedien@bgetem.de).

Wie laufen die Online Seminare ab?

Der Ablauf und Inhalt der Online-Seminare hängt vom jeweiligen Anbieter ab.

In allen Fällen steht ein Moderator zur Verfügung, der zu dem gewünschten Thema vorträgt bzw. auch berät. Die Seminare können über Streamingdienste wie Teams, Zoom o.a. bequem von zu Hause oder im Außendienst wahrgenommen werden.

Muss ein TAB der BG ETEM bei der Aktion bzw. Betreuung der Aktionsmedien vor Ort sein?

Nein, die Betreuung durch einen TAB der BG ETEM ist nicht erforderlich.

Den Aktionsmedien, die durch Versand leihweise zur Verfügung gestellt werden, liegen Aufbau- und Bedienungsanleitungen bei.

Können sich auch Nichtmitgliedsbetriebe Aktionsmedien ausleihen?

Die Ausleihe von Aktionsmedien durch Nicht-Mitgliedsunternehmen ist aufgrund von fehlenden Kapazitäten nicht möglich. Wir bitten hier um Ihr Verständnis.